Ertragsausfall

Für ein Wirtschaftsunternehmen versteht es sich von selbst, das Marktgeschehen zu beobachten und sich zur Ertragssicherung nach Möglichkeit auf veränderte Marktverhältnisse einzustellen.

Aber auch mit der Erstellung der Betriebsleistungen sind Risiken verbunden, die regelmäßig Ertragssicherungsmaßnahmen erfordern. So z. B. für den Fall, dass der Betrieb wegen Beschädigung oder Zerstörung der Produktionsmittel oder Gebäude unterbrochen wird.

Lässt sich bei einem nur geringen Schaden an den Produktionsmitteln eine Betriebsunterbrechung durch Vorhaltung von Reserveeinrichtungen oder Schaffung von Ausweichmöglichkeiten zumeist vermeiden, sind bei umfangreichen Schäden an den Produktionsmitteln derartigen Vorsorgemaßnahmen Grenzen gesetzt.

Für solche Fälle bietet sich der Abschluß einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung zur Deckung des Ertragsausfallrisikos an.