Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder fünfte Arbeitnehmer verliert vor Erreichen des Rentenalters teilweise oder ganz seine Arbeitskraft.

Ohne Einkommen wird es schwer für den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu sorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für Personen, die nach dem 01.01.1961 geborenen wurden keinen Berufunfähigkeitsschutz. Es steht lediglich noch eine Unterstützung im Erwerbsminderungsfall zur Verfügung. Hierfür ist der eigene Beruf unerheblich. Maßgebend ist, ob theoretisch noch für eine bestimmte Anzahl von Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann.  

Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gehören mit zu den existenziellen Risiken. Die Absicherung durch private Vorsorge ist somit dringend zu empfehlen, da auch eine Kranken- oder Unfallversicherung hier keine ausreichende Absicherung bieten.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schütz vor Krankheits- und Unfallfolgen. Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen in einem bestimmten Maß nicht mehr ausüben können, erhalten Sie eine monatliche Rente für die Dauer des Ausfalls. Die angemessene Höhe der Rente legen Sie fest sowie die mögliche Kombination mit einer Rentenversicherung

Für eine fundierte Entscheidungsgrundlag erhalten Sie eine Gegenüberstellung von mindestens drei Anbietern mit entsprechendem Preis- und Leistungsvergleich.