Kfz-Versicherung / Kfz-Flotte

Die Kraftfahrtversicherung macht häufig einen hohen Kostenanteil der Versicherungsprämien aus

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen für Ihre Einzelfahrzeuge sowie attraktive Stück- bzw. Festprämienmodelle und Verlaufsrabatte für Ihre Kfz-Flotte. Bei größeren Flotten ist auch eine Gewinnbeteiligung vereinbar.

Durch unsere Kontakte zu den führenden Kraftfahrzeugversicherern können wir Ihnen günstigere Prämien im Vergleich zum Marktdurchschnitt bieten.

Auch die Zusatzabsicherungen wie GAP-Deckung, Brems-, Bruch- und Betriebsschäden können wir Ihnen bei Bedarf zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen.

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
    Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

    Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen. Für alle Schäden dieser Art leistet die Versicherung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

  • Fahrzeugversicherung
    Bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeugs oder Teilen davon ist die Fahrzeugversicherung zuständig. Hier können Sie sich je nach Bedarf für eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) oder eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) entscheiden

    Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub, Unterschlagung), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoss mit Haarwild und Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen), Marderbiss und Kurzschluss an der Verkabelung deckt die Teilkaskoversicherung.

    Die Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkasko hinaus: Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch selbst verursachte, sind ebenso versichert wie Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder beschädigter Fahrzeugteile am Tag des Schadens die Höchstgrenze für eine Ersatzleistung.